Prof. Dr. Manfred Weber
Geschäftsführender Vorstand des
Bundesverbandes deutscher Banken
Die bundesstaatliche Ordnung Deutschlands ist historisch gewachsen und fest verwurzelt, ihre Geschichte aber auch reich an Kuriositäten. In den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts etwa erstreckte sich allein Preußen über zwei Drittel der gesamten Reichsfläche, während eine Vielzahl von Zwergstaaten auf der Landkarte kaum ausfindig gemacht werden konnten. Obendrein unterhielten die einzelnen Länder zum Teil noch immer diplomatische Beziehungen miteinander, obgleich sie zu jenem Zeitpunkt kaum mehr als Verwaltungseinheiten darstellten.
Auch viele Aspekte unseres heutigen Föderalismus muten sonderbar an: So ist zwar einerseits der Einfluss der Bundesländer auf die Bundesgesetzgebung so stark wie in kaum einem anderem Bundesstaat auf der Welt, andererseits verfügen die Länder nur über sehr geringe eigene Gesetzgebungsbefugnisse und keine eigene Steuerhoheit. In harter Konkurrenz zueinander stehen sie meist nur, wenn es um die Verteilung bundesstaatlicher Finanzmittel geht. Der Wettbewerb hingegen – eine der Leitideen jeder föderalen Ordnung – wird häufig gescheut und ein Mehr an Eigenverantwortung der Bundesländer zum Teil sogar ausdrücklich abgelehnt.
Auch die Bevölkerung scheint noch unschlüssig, was sie von einer derartigen föderalen Ordnung halten soll – dies deuten zumindest die Umfragewerte einer vom Bundesverband deutscher Banken in Auftrag gegebenen demoskopischen Erhebung an. Angesichts eines derart komplexen und ineinander verwobenen Entscheidungssystems, zu dem sich der Föderalismus in Deutschland inzwischen entwickelt hat, mag dies auch nicht verwundern. Deutlich wurde allerdings, dass eine große Mehrheit der Befragten mit der Rolle, die der Bundesrat in der Vergangenheit gespielt hat, unzufrieden ist: Mehr als 70 Prozent sind der Auffassung, dass die Entscheidungen der Länderkammer zu sehr von parteipolitischen Interessen bestimmt seien und wichtige Reformvorhaben der Bundesregierung dadurch blockiert wurden. Schon über die Frage aber, ob die Verantwortungsbereiche der Länder und des Bundes stärker voneinander getrennt werden sollten, damit der Bund zukünftig mehr Gesetze auch ohne Zustimmung der Länder beschließen kann, besteht Uneinigkeit: Nur knapp die Hälfte der Befragten spricht sich für eine stärkere Trennung der Zuständigkeiten aus.
Die neue Bundesregierung hat dem Thema Föderalismusreform zu Recht einen hohen Stellenwert eingeräumt. Die nun auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderungen sind zwar zu begrüßen, offenbaren aber zugleich den fehlenden Mut zu einer umfassenden Revision der gegenwärtigen bundesstaatlichen Ordnung. So ist ungeachtet des Bestrebens, die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zu reduzieren, davon auszugehen, dass der Bundesrat auch weiterhin die qualitativ bedeutenden Gesetze und damit die zentralen politischen Vorhaben einer Bundesregierung zu Fall bringen kann. Demgegenüber entfällt zwar zukünftig die Rahmengesetzgebung und werden auch die Gemeinschaftsaufgaben reduziert, eine substanzielle Stärkung der Länder, etwa dadurch, dass sie eigene Steuern von Gewicht erheben können, ist aber nicht in Sicht. Da die engen finanziellen Verflechtungen zwischen Bund und Ländern kaum angetastet werden, beraubt man sich auch weiterhin der Möglichkeit, einen transparenten Finanzföderalismus mit einer Stärkung der Wettbewerbskräfte zu verknüpfen. Das enorme Potenzial an gesellschaftlicher Innovation, das in jeder föderalen Ordnung steckt, bleibt damit ungenutzt.
Dabei sind sich Politik, Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland über die generellen Vorzüge des Föderalismus ebenso einig wie über den grundsätzlich notwendigen Korrekturbedarf. Dass dennoch bislang kaum Fortschritte bei der Entflechtung von Bundes- und Länderkompetenzen erzielt worden sind, ist nicht zuletzt auf die bestehenden finanziellen Ansprüche und Ausgleichszahlungen zurückzuführen, die dabei zur Disposition stünden. Die Zähigkeit, mit der der bestehende Länderfinanzausgleich mit seinen vielen Mängeln verteidigt wird, ist ein Beleg dafür. Vor allem aber erweist sich die Skepsis vieler Politiker über einen größeren Wettbewerb der Bundesländer untereinander als ein großes Hindernis.
An der Bevölkerung ist dieser fehlende Mut zur Vielfalt, zum Wettbewerb und zur Eigenverantwortung nicht spurlos vorübergegangen. Auf die Frage, ob in Deutschland möglichst vieles einheitlich auf Bundesebene geregelt werden müsste oder ob die Bundesländer nicht viele Entscheidungen selbst treffen sollten, entscheiden sich fast zwei Drittel der Befragten für die Regelungsdominanz des Bundes. Ganz offenbar lässt die Furcht, einige Bundesländer würden der Konkurrenz durch andere Länder nicht standhalten können, viele Bürger an den Vorzügen des Föderalismus zweifeln. Die häufigen Klagen, dass die Übertragung von Regelungsbefugnissen und Verantwortlichkeiten auf die Länderebene – aktuelles Beispiel: Beamtenbesoldungsrecht – die Kluft zwischen ärmeren und reicheren Ländern vergrößern würde, tragen zu einer solchen Stimmungslage bei.
Die Politik steht doppelt in der Verantwortung: Zum einen darf die jetzige Änderung des Grundgesetzes und verschiedener Bundesgesetze nicht das Ende der Föderalismusreform markieren. Zum anderen sollte für einen lebendigen Wettbewerb zwischen den Ländern geworben und die Vorteilhaftigkeit der föderalen Ordnung viel stärker herausgestellt werden, als dies bislang geschehen ist. Wie in vielen anderen Politikbereichen, so gilt auch hier: mehr Wettbewerb eröffnet Chancen auf mehr Innovationen und damit auch auf mehr Wohlstand. Diese Chancen dürfen nicht verspielt werden.