Prof. Dr. Manfred Weber
Geschäftsführender Vorstand des
Bundesverbandes deutscher Banken
Mit seiner Mainzer Erklärung zur „Neuen Gerechtigkeit“ hat der Bundesvorstand der CDU im Januar eine wichtige und überfällige Diskussion angestoßen. Dass dadurch der Terminus Gerechtigkeit in den Mittelpunkt gerückt wurde, mag zwar zuvorderst taktischen Gesichtspunkten zu verdanken sein, ist aber nichtsdestotrotz zu begrüßen. Denn noch immer liegt die definitorische Lufthoheit bei jenen, die glauben, das Prinzip der Gerechtigkeit entschlossen gegen die „Grausamkeiten“ des Marktes in Stellung bringen zu müssen. Und immer noch wird der Begriff der sozialen Gerechtigkeit als Korrektiv eines als ungerecht empfundenen freiheitlichen Wirtschaftssystems fehlgedeutet. Dieser Irrtum aber führt zu einem schleichenden Vertrauensverlust in unsere marktwirtschaftliche Grundordnung.
Seit jeher schon wird Gerechtigkeit in Deutschland kaum mit dem Marktgeschehen und seinen Gesetzmäßigkeiten verbunden. Im Gegenteil: Da, wo Marktprinzipien herrschen, wird häufig ein Antagonismus unterstellt, den aufzulösen nur die Politik bzw. der Staat imstande wäre. Diese irrige Vorstellung, Gerechtigkeit sei etwas, dem unsere Wirtschaftsordnung zuwiderlaufe, wird von nicht wenigen Bürgern geteilt. Man misstraut dem Markt, weil er vermeintlich nur die Schnellen und Leistungsfähigen, womöglich gar nur die Cleveren belohne. Die Schwachen blieben dagegen auf der Strecke. Zum Entstehen dieses schiefen Bildes haben die Parteien zum Teil selbst kräftig beigetragen. Umso wichtiger ist es, wenn der Begriff der Gerechtigkeit auch von politischer Seite mit neuem Leben gefüllt wird.
Dass Gerechtigkeit häufig in einem Atemzug mit Gleichheit genannt wird und insgesamt der Wunsch nach Gleichheit bei den Deutschen stark ausgeprägt ist, belegen Meinungsumfragen. Hier ist also noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Dabei muss die Diskussion um eine „neue Gerechtigkeit“ nicht „bei null“ beginnen. Inzwischen erkennen viele Bürger, dass ein überbordender Sozialstaat, der die Lohn- und Einkommensbezieher über Gebühr in Anspruch nimmt und damit ihre Leistungsbereitschaft untergräbt, nicht auf eine gerechtere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung hinausläuft. Mittlerweile glaubt auch nur noch eine Minderheit der Bevölkerung, dass durch eine umfassende Umverteilung die Einkommensdivergenzen möglichst nivelliert werden sollten und auf diesem Wege Verteilungsgerechtigkeit herzustellen wäre. All dies kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein unzweideutiges Bekenntnis zum Marktprinzip als Garant und Voraussetzung für eine gerechte und solidarische Gesellschaft in vielen Fällen ausbleibt.
Die Deutschen assoziieren mit der Sozialen Marktwirtschaft in der Regel – wenn nicht gerade die angespannte Konjunkturlage die Stimmung allzu sehr dämpft – ein erfolgreiches Wirtschaftsmodell, das ihnen zu beachtlichem Wohlstand verholfen hat. Der Münchener Ökonom und Philosoph Karl Homann weist jedoch zu Recht darauf hin, dass das Marktprinzip zwar mit Effizienz, zugleich aber auch mit Egoismus und Profitgier verbunden und damit moralisch abgewertet wird. In der Tat scheint nicht akzeptiert zu werden, dass das Streben des Einzelnen nach Gewinn und Einkommen keineswegs sittlich verwerflich ist – weder aus anthropologischer noch aus christlich-religiöser Perspektive. Solange ein Ordnungsrahmen besteht, der das Verhalten der Marktteilnehmer allgemeingültigen Regeln und Gesetzen unterwirft, ist das Marktgeschehen vielmehr unabdingbare Voraussetzung für eine Gerechtigkeit und Solidarität anstrebende und übende Gesellschaft – verschaffen ihr doch überhaupt erst die Produktivkräfte des Marktes die Möglichkeit, Wohlstand zu teilen. Dass der Staat korrigierend eingreift und Einkommen auch umverteilt, ist keine Folge fehlender Gerechtigkeit des Marktsystems. Ungerecht wäre der Markt nur, wenn er von Anbeginn Menschen ausschließen, also keine Chancengleichheit gewährleisten und unlauteres Verhalten nicht sanktionieren würde. Eine funktionierende Wettbewerbs- und Rechtsordnung weiß das zu verhindern. Werden diese Zusammenhänge ausgeblendet und wird der Marktwirtschaft damit der Geruch des Anstößigen angeheftet, so sinkt die Bereitschaft der Menschen, sich auf die Chancen und Risiken des Marktes einzulassen.
Dass die Partei Ludwig Erhards bei ihrer Proklamation einer „neuen Gerechtigkeit“ den expliziten Hinweis auf den Markt ausgelassen hat, muss überraschen. Einerlei ob dies unbeabsichtigt oder willentlich geschah – man muss hierin wohl ein Indiz dafür sehen, dass auch eine bürgerliche Partei sich mit einem uneingeschränkten Bekenntnis zum Markt schwer tut. Zu begrüßen ist freilich gleichwohl, dass die Gerechtigkeit in einen eindeutigen Zusammenhang mit dem Wettbewerb und der Freiheit gestellt wird. Die skizzierten Gerechtigkeitsfelder – Chancengerechtigkeit, Generationengerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit und Familiengerechtigkeit – deuten denn auch auf ein umfassenderes Gerechtigkeitsverständnis hin, welches nicht das Ergebnis, sondern die Voraussetzungen wirtschaftlichen Handelns in den Mittelpunkt rückt.
Einige der dem neuen Gerechtigkeitspostulat entsprungenen Reformvorschläge, etwa in der Bildungs- oder in der Sozialpolitik, bleiben allerdings vage und unbestimmt. Auch die Forderung nach Abbau der Staatsverschuldung als zentralem Element der Generationengerechtigkeit hätte durchaus entschlossener ausfallen können – zumal gegenwärtig unklar ist, ob die Ambitionen der Bundesregierung weiter als bis ins nächste Jahr reichen, wenn wieder ein verfassungskonformer Haushalt vorgelegt und das Maastrichter Defizit-Kriterium eingehalten werden sollen. Indem die CDU auch das Sofortprogramm der Großen Koalition für höheres Wachstum und mehr Beschäftigung unter die Überschrift der „neuen Gerechtigkeit“ einordnet, droht der von ihr selbst gewählte Begriff obendrein verwässert zu werden, ja, ins Beliebige abzugleiten.
„Neue Gerechtigkeit durch mehr Freiheit“ wird zu einer Leerformel, wenn damit nicht zugleich der Mut zu mehr Markt einhergeht. Oder kommt hier doch ein zwiespältiges Verhältnis zur Marktwirtschaft zum Ausdruck, das letztlich einmal mehr ethische Bedenken gegen das Marktgeschehen in den Vordergrund rückt? Es ist gleichwohl verdienstvoll, dass die CDU dieses Thema aufgreift. Die Diskussion muss aber noch weiter an Tiefe und Breitenwirkung gewinnen. Wenn an ihrem Ende eine Entideologisierung des Begriffs der Gerechtigkeit steht, wäre schon viel gewonnen.
Beitrag im Rheinischen Merkur vom 9. März 2006