Prof. Dr. Manfred Weber
Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken
Der im November 2005 geschlossene Koalitionsvertrag enthält zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte ein deutliches Bekenntnis zum Finanzplatz Deutschland: "Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ist ein international wettbewerbsfähiger Finanzplatz Deutschland". Diesem Bekenntnis müssen nun Taten und Entscheidungen folgen. Denn ein moderner und innovativer Finanzplatz ist unverzichtbar, damit Deutschland wieder auf den Wachstumspfad zurückkehren kann.
Die Chancen für mehr Wachstum in Deutschland stehen nicht schlecht, denn konjunkturell ist die Ausgangslage so günstig wie seit langem nicht mehr. So zeigt der seit Mai 2005 feststellbare starke Anstieg des IFO-Geschäftsklimaindex, dass das Vertrauen von Bevölkerung und Unternehmen in den letzten Monaten spürbar gewachsen ist. Diese Stimmungslage gilt es zu nutzen, um das Jahr 2006 zu einem Jahr des Wandels für Deutschland und den Finanzplatz zu machen.
Die größte Volkswirtschaft der Europäischen Union steht vor erheblichen Problemen: Deutschlands Staatsverschuldung beträgt circa 1,5 Bio. EUR. Damit entfallen auf jeden Bundesbürger fast 18.000EUR Schulden. Seit vier Jahren werden die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts in Deutschland nicht mehr eingehalten. Obwohl der demographische Wandel erst an seinem Anfang steht, stößt die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme schon heute an ihre Grenzen.
Trotz der bereits eingeleiteten Reformenverharrt die Arbeitslosigkeit - insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit - nach wie vor auf einem viel zu hohen Niveau. Viele Bundesbürger und Investoren bewerten das deutsche Steuersystem als intransparent, kompliziert und investitionsfeindlich. Auch die ausufernde Bürokratie wird als ein die Wirtschaft einengendes Korsett empfunden, das Wachstum und Beschäftigung behindert. Die Probleme sind groß; geeignete Schritte zu ihrer Bewältigung dürfe nnicht länger aufgeschoben werden. Die weitere Modernisierung des Finanzmarktes löst naturgemäß nicht alle diese Probleme, aber sie ist ein wichtiger Beitrag.
Rahmenbedingungen des Finanzplatzes müssen verbessert werden
Die Bundesregierung hat mit ihrem Koalitionsvertrag einen Grundstein für eine Modernisierung des Standorts Deutschland und des Finanzplatzes gelegt. Nun wird es darauf ankommen, dass die angekündigten Maßnahmen - beispielsweise der Bürokratieabbau, die Unternehmensteuerreform oder die Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) - zügig umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen zusätzliche Projekte, wie etwa die Einführung einer Abgeltungsteuer, angegangen werden. Angesichts der Aufbruchstimmung in Deutschland sind Zeitpunkt und Ausgangsposition für die Modernisierung des Finanzplatzes günstig wie seit Jahren nicht mehr. Die Gestaltung eines modernen Finanzmarkts darf aber nichtallein in die Hände der staatlichen Stellen gelegt werden, sie obliegt in gleichem Maße den Finanzmarktakteuren selbst.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Banken
Die Kreditwirtschaft steht als Schlüsselbranche insoweit in einer besonderen Verantwortung. Denn starke Banken und ein starkes Bankensystem sind in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht von grundlegender Bedeutung. Der Beitrag der Bankenbranche zum Bruttoinlandsprodukt ist im Vergleich der Industriezweige heute schon höher als etwa der der Chemie- oder der Automobilindustrie. Deutschland ist ein bankenbasierter Finanzmarkt. Die Leistungsfähigkeit der Banken beeinflusst das Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft und damit das Wohlstandsniveau in hohem Maß. Verbessert sich die Ertragslage der Kreditwirtschaft, so hat dies auch erhebliche Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung.
Die Banken tragen jedoch nicht nur durch ihr operatives Geschäft zum volkswirtschaftlichen Gesamtwohl bei; seit Jahren übernehmen sie neben ihrer Rolle als Arbeitgeber (rund 680.000 Beschäftigte im gesamten Kreditgewerbe, davon 167.000 bei den privaten Banken) im Rahmen der so genannten Corporate Responsibility soziale Verpflichtungen. Dies geschieht beispielsweise durch die Gründung von Stiftungen zur Unterstützung sozialer, kultureller, sportlicher und wissenschaftlicher Projekte.
Die Banken als Pfeiler für die Stabilität des Finanzsystems
Ein modernes Staatswesen braucht ein stabiles Finanzsystem. Eckpfeiler hierfür sind die Banken. Das Kreditgewerbe ist eine Schlüsselbranche, die auf moderne, zukunftsorientierte und im Ergebnis international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen angewiesen ist. Schwächen der Kreditwirtschaft haben daher unmittelbare Konsequenzen. Unter schwierigen Rahmenbedingungen - wie übermäßige bürokratische Lasten, vermehrte Inanspruchnahme der Banken für originärstaatliche Aufgaben, um nur zwei Punkte zu nennen - haben sich die Ertragslage und die Renditen der deutschen privaten Banken seit 2003 deutlich verbessert. Erreicht wurde dies durch wichtige strategische und operative Kurskorrekturen, beispielsweise umfassende Kostensenkungen und Verbesserungen der Risikomanagementsysteme.
Die Banken haben ihre Hausaufgaben großenteils gemacht: Dass die Stabilität des Finanzsystems gewährleistet ist, haben unter anderem die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2003 durchgeführten Untersuchungen und Stresstests gezeigt. Und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Deutsche Bundesbank bestätigen, dass die Banken mit ihren ergriffenen Maßnahmen zur Stabilität des Finanzsystems beigetragen haben. Eine Schwachstelle bleibt jedoch: Trotz der im Jahre 2005 erwirtschafteten guten Ergebnisse der deutschen Banken konnte die Distanz zu ertragsstarken Konkurrenten aus dem europäischen Ausland und den USA noch nicht aufgeholt werden.
Kompetenz und Kräfte für den Finanzplatz bündeln
Angesichts der europäischen und globalen Vernetzung der Finanzmärkte und des immer schärfer werdenden globalen Wettbewerbs müssen alle Kräfte zusammengeführt werden, die zur Förderung des Finanzstandorts beitragen können. Nicht zuletzt diese Erkenntnis findet ihren Niederschlag in der Initiative für den Finanzstandort Deutschland (IFD), in der die für den Finanzplatz Verantwortlichen "an einem Tisch sitzen" und gemeinsam Projekte zu seiner Förderung vorantreiben. Vieles wurde hier bereits erfolgreich umgesetzt - etwa der Hessenfonds als innovatives Instrument zur Mittelstandsfinanzierung und die IFD-Ratingskala, die endlich Transparenz und Vergleichbarkeit in den Ratingprozess bringt. Darüber hinaus sind die Vorschläge der IFD für deutsche REITs der richtige Weg, im Immobilieninvestment eine neue Anlageklasse zu schaffen.
Sanierung des Staatshaushalts zur Förderung des Finanzplatzes
Alle diese Projekte und Initiativen können letztlich aber nur dann erfolgreich sein, wenn die Rahmenbedingungen des Finanzplatzes für ein günstiges Investitionsklima sorgen. Auch wenn die deutsche Konjunktur- und Stimmungslage so gut ist wie seit langem nicht mehr, darf die Grundvoraussetzung für einen starken Finanzplatz, nämlich gesunde Staatsfinanzen, nicht vergessen werden. Die Ausgabenlast des Bundes, der Länder und der Gemeinden hat ein solches Ausmaß erreicht, dass kein Weg an einschneidenden Reformen vorbeiführt. Neben einem umfassenden Subventionsabbau - ein Konzept liegt mit der "Koch-Steinbrück-Liste" bereits seit längerem auf dem Tisch - und beschäftigungs-, gesundheits- und rentenpolitischen Maßnahmen sind insbesondere nachhaltige steuerpolitische Reformprojekte erforderlich. Sie sind wesentlicher Bestandteil eines Modernisierungsprogramms, das Deutschland wieder mehr Wachstum und Beschäftigung bringen würde.
Reform der Unternehmensbesteuerung notwendig
Einer der Kernpunkte einer umfassenden Steuerreform ist die Neugestaltung des Unternehmensteuerrechts. Unternehmen - inländische wie ausländische - müssen Anreize erhalten, in Deutschland Investitionen zu tätigen und neue Arbeitplätze zuschaffen. Dem steht bislang entgegen, dass Deutschland sowohl in Europa als auch weltweit mit die höchste Unternehmensteuerbelastung hat. Notwendig ist vor allem eine Abschaffung der Gewerbesteuer als eine im internationalen Vergleich unübliche Sonderlast der Unternehmen und deren Ersetzung durch eine andere geeignete Form der Gemeindefinanzierung.
Dass der Koalitionsvertrag eine Unternehmensteuerreform explizit vorsieht, ist ein gutes Zeichen. Zügiges Handeln seitens der Bundesregierung ist gefragt, um wie geplant zum 1. Januar 2008 die neuen Vorgaben gesetzlich zu verankern und der Administration sowie den Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung zugeben. Konkrete Ansätze für eine Verbesserung der Unternehmensbesteuerung hat es erst wieder zum Ende der letzten Legislaturperiode mit den - allerdings nicht verwirklichten - so genannten Job-Gipfel-Beschlüssen vom März 2005 gegeben. Inzwischen liegen mit den Modellen der Stiftung Marktwirtschaft und des Sachverständigenrats umfangreiche und fundierte Reformkonzepte vor. Nun ist die Bundesregierung am Zug, die Alternativen zu prüfen. Auch das Dogma der Aufkommensneutralität wird zur Disposition stehen, denn eine Reform ohne reale Entlastung der Wirtschaft bliebe halbherzig, zumal die zurückliegenden Reformmaßnahmen im Ergebnis von der Wirtschaft nicht nur voll, sondern an vielen Stellen durch neue Belastungen überkompensierend finanziert wurden.
Will man die mit der Reform beabsichtigten positiven Wirkungen für Wachstum und Beschäftigung in ihrem vollen Umfang und möglichst früh erzielen, müssen die Unternehmen im In- und Ausland rasch Klarheit über Inhalt und Umfang der geplanten Veränderungen erhalten. Sie müssen sich rechtzeitig und mit der notwendigen Rechtssicherheit auf die Neuerungen einstellen können. Zudem sollte die Wirtschaft mit ihrer Expertise so früh wie möglich in die Reformarbeiten einbezogen werden. Dies bedeutet, dass schon im Jahre 2006, und zwar umgehend, mit den konkreten Reformvorbereitungen begonnen werden muss.
Einführung einer Abgeltungsteuer baut Bürokratie ab
Flankiert werden muss eine solche Reform durch eine Änderung der Besteuerung von privaten Kapitalanlagen. Aktuell hierzu diskutierte Modelle, den Sparerfreibetrag zu senken und eine pauschale Besteuerung privater Veräußerungsgewinne in Höhe von 20% schon zum 1. Januar 2007 einzuführen, würden die seit langem bekannten Probleme der Besteuerung von Kapitalanlagen nur noch weiter verschärfen und widersprächen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuordnung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen.
Richtiger, transparenter, verständlicher und daher für alle Marktteilnehmer überzeugender wäre es, im Rahmen eines sachgerechten Gesamtkonzeptes zum 1. Januar 2008 eine Abgeltungsteuer einzuführen. Dies fordern nicht nur führende Wirtschaftsverbände, sondern ebenso der Finanzminister des Landes Hessen. Auch der Sachverständigenrat steht der Abgeltungsteuer aufgeschlossen gegenüber.
Da die steuerliche Behandlung der verschiedenen Erträge aus Kapitalanlagen äußerst komplex und selbst für Steuerexperten kaum noch zu durchschauen ist, sind Rechtsunsicherheiten sowie Ausweichreaktionen des Bürgers und damit im Ergebnis eine fehlende Akzeptanz dieser Besteuerung vorprogrammiert. Deshalb sollten Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Gewinne aus Wertpapiergeschäften einheitlich und moderat mit einer Abgeltungsteuer belegt werden. Auf diese Weise würde zugleich die bürokratische Last für die Kreditwirtschaft gemindert, flächendeckend Jahresbescheinigungen zu erstellen. Umfassende Kontrollmaßnahmen der Finanzverwaltung und das für die Banken - und letztlich ihre Kunden - kostenaufwändige Kontenabrufverfahren würden sich damit erübrigen.
Förderung der privaten Altersvorsorge notwendig
Ein anderer wichtiger Bestandteil der Reformdiskussion ist die Fortentwicklung der privaten Altersvorsorge. Der Übergang zu einem stärker kapitalgedeckten System ist nicht nur aus gesellschaftspolitischer Sicht ohne Alternative; auch die Kapitalmärkte würden dadurch einen nachhaltigen Liquiditätsschub bekommen. Mit der Einführung der Riester-Rente ist ein erster und auch wichtiger Schritt in die private Altersvorsorge gemacht worden. Laut einer im Oktober 2005 im Auftrag des Bankenverbandes vorgenommenen Umfrage sind inzwischen 74% der Befragten der Auffassung, die Verantwortung für die Alterssicherung und Altersvorsorge trüge nicht der Staat allein, sondern auch jeder Einzelne. Für eine Sicherung des Lebensstandards im Alter ist über die gesetzliche Alterssicherung hinaus ergänzend eine individuelle kapitalgedeckte Altersvorsorge nötig. Dies wird jedoch bislang nur von einem geringen Teil der Bevölkerung bei der finanziellen Lebensplanung berücksichtigt.
Da aber schon jetzt absehbar ist, dass die private Altersvorsorge der Bundesbürger zunehmend neue Produkte erfordern wird, wird die private Altersvorsorge in den kommenden Jahren nicht nur eine wesentliche Rolle für den Bürger, sondern auch für die Finanzindustrie spielen. Die Nachfrage der Anleger nach Altersvorsorgeprodukten und entsprechender Beratung wird steigen; hierfür müssen die aktuellen Rahmenbedingungen überprüft und angepasst werden. Beispielsweise muss das steuerliche Umfeld für solche Produkte noch attraktiver gestaltet werden. Fest steht auch, dass das aktuelle Zulagenverfahren bei der Riester-Rente zu bürokratisch, kompliziert und intransparent ist; Vereinfachungen sowohl für Anleger als auch für Anbieter sind dringendnotwendig.
"Better Regulation" als Chance für den Finanzplatz
Im Zuge der gebotenen Reform des Steuerrechts und der Altersvorsorge müssen ferner die damit verbundenen hohen bürokratischen Belastungen der Unternehmen und der Bürger erheblich verringert werden. Überbordende Bürokratie führt bei Unternehmen und Verwaltung zu erheblichen Effizienzverlusten. Ein moderner Standort erfordert daher auch einen umfassenden Bürokratieabbau und - nach vorne schauend - künftig eine bessere Regulierung. Nach Umfragen des Bankenverbandes haben 60 % der Bundesbürger den Eindruck, dass es in Deutschland zu viel unnötige Bürokratie gibt. Der Ankündigung der neuen Bundesregierung, bürokratische Hemmnisse möglichst abzubauen, müssen nun konkrete Schritte folgen, da bislang nahezu jede Bundesregierung den Bürokratieabbau ohne wirklich sichtbare Ergebnisse in ihre Agenda aufgenommen hatte. Die nun vorgelegten Ansätze scheinen allerdings konkreter zu sein und versprechen somit mehr Erfolg.
Dies gilt insbesondere für die zur Abschätzung der Folgen von Regulierungsmaßnahmen beabsichtigte Einführung des in den Niederlanden erfolgreich praktizierten Standardkosten-Modells zur Messung bürokratischer Belastungen von Unternehmen. Bislang beschränken sich die Auswirkungsprognosen des Gesetzgebers auf eine Einschätzung der Kosten, die der öffentlichen Hand mit der Umsetzung eines Gesetzes entstehen werden. In vergleichbarer Form sollen künftig vor Verabschiedung eines Regelwerkes auch die Kostenfolgen für die private Wirtschaft ermittelt und bewertet werden.
Die Implementierung eines solchen Systems ist dringend geboten, da die Notwendigkeit von Bürokratieabbau oft erst dann erkannt wird, wenn die Belastung "auf den Cent genau" darzulegen ist und zu dem Nutzen einer Rechtsvorschrift in Relation gesetzt werden kann. Konsequent beabsichtigt die Bundesregierung, einen im Kanzleramt angesiedelten Normenkontrollrat einzurichten. Ein solches Expertengremium - ausgestattet mit den notwendigen Kompetenzen - bietet die Chance, das Entstehen unnötiger bürokratischer Lasten schon im Ansatz zu vermeiden. Andere Staaten, wie etwa Großbritannien oder die Niederlande, haben mit einer solchen Strategie bereits bemerkenswerte Erfolge erzielt.
Mit der Erarbeitung eines so genannten "Möglichkeitspapiers" will die Bundesregierung ferner die speziell im Finanzsektor überflüssigen Regelungen angehen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird im Dialog mit den Marktteilnehmern die bestehenden Regulierungen daraufhin überprüfen, ob sie überhaupt noch erforderlich sind und, wenn ja, ob sie ihr Ziel kostengünstig erreichen. Für die Modernisierung des Finanzplatzes ist dies ein wichtiges Projekt, das umgehend begonnen und umgesetzt werden muss.
Banken sind besonders betroffen von Bürokratie
Kaum eine andere Branche in Deutschland unterliegt derart umfassenden Regulierungen und damit oft auch bürokratischen Lasten wie die Kreditwirtschaft. Teilweise haben diese Regelungen ihre Berechtigung, da die Funktionsfähigkeit des Finanzmarkts sichergestellt werden muss. Nur in einem sachgerecht geregelten Markt kann die Kreditwirtschaft ihre wichtige volkswirtschaftliche Funktion erfüllen. Dieser Zweck wird aber dann nicht mehr erreicht, wenn die Banken in großem Umfang zusätzlich und losgelöst von ihrem eigentlichen Geschäftszweck zur Erfüllung staatlicher Aufgaben in Anspruch genommen werden - und dies ohne Erstattung der Kosten durch den Staat.
Ein Beispiel für solche Regelungen ist die Verpflichtung der Banken, zur Besteuerung von Kapitalerträgen Bescheinigungen und Nachweise zu erstellen. Banken sollten aber nicht zu Zweigstellen der Finanzämter und anderer Behörden werden. Das heißt nicht, dass sich Banken ihrer Verantwortung für den Finanzplatz und das Allgemeinwohl entziehen. Dies gilt insbesondere für die Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche.
Ein Finanzplatz braucht eine starke Aufsicht
Stabilität und Integrität sind wichtige Elemente eines modernen Finanzplatzes, die zu erhalten und, wo nötig, auszubauen sind. Das dadurch entstehende Vertrauen in den Kapitalmarkt kommt nicht zuletzt auch den Banken zugute. Eine effiziente, starke und leistungsfähige Aufsicht ist ein wesentlicher Stabilitätsfaktor für einen entwickelten Finanzplatz wie den Finanzstandort Deutschland und ein Gütesiegel im globalen Wettbewerb. Die vor vier Jahren vollzogene Zusammenführung der Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dies weiterbefördert und sich bewährt.
Aufsicht und Marktteilnehmer im Dialog
Aber auch hier gilt, dass in einem sich national wie international rasch verändernden Umfeld Verbesserungen der täglichen Aufsichtspraxis möglich sind. So werden vielfältige neue Finanzmarktregelungen künftig in verstärktem Maße eine noch intensivere Kommunikation zwischen BaFin und Marktteilnehmern erfordern.
Im Bereich des Wertpapiergeschäfts steht beispielsweise in Kürze die Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) an. Sie wird das Wertpapiergeschäft auf eine grundlegend neue Basis stellen. Schon jetzt ist absehbar, dass nicht nur der Gesetzgeber und die BaFin, sondern insbesondere auch die Banken erhebliche Kraftanstrengungen unternehmen müssen, um dieses neue Regelwerk umzusetzen. Für die Kreditwirtschaft wird dabei entscheidend sein, ob und inwieweit bestehende und bewährte Strukturen beibehalten werden können oder ob sie durch harmonisierte europäische Bestimmungen und Institutionen zu ersetzen sind.
Angesichts des vollkommen neu gestalteten europäischen Rechtsrahmens ist ein Zusammenwirken der Beteiligten entscheidend für eine praktikable und sachgerechte Umsetzung. Im Wege eines konstruktiven Dialogs müssen Aufsicht und Marktteilnehmer ein gemeinsames Verständnis für die Anwendung der neuen europäischen Regelungen entwickeln und Vorgaben für die Umsetzung in die Praxis erarbeiten. Auslegungsbedürftige Bestimmungen müssen frühestmöglich einer verlässlichen Interpretation zugeführt werden.
Ein Finanzplatz braucht innovative Produkte und Dienstleistungen
Für den Erfolg eines Finanzplatzes sind nicht nur die richtigen Rahmenbedingungen vonnöten; diese müssen durch innovative Dienstleistungen und Produkte mit Leben erfüllt werden. Gerade Innovation und Produktvielfalt sind es, die einem lebendigen Markt sein Gepräge geben. Der deutsche Finanzplatz hat Stärken, die es zu bewahren gilt.
Zu nennen sind unter anderem der hoch entwickelte Derivate- und Zertifikatemarkt und das sehr innovative Online Banking und -Brokerage. So ist der deutsche Zertifikatemarkt in Europa führend; nahezu zwei Drittel des globalen Umsatzes von Retail-Derivaten werden in Deutschland generiert. Durch die seit Jahren bestehende Möglichkeit des Online Brokerage hat sich ein eigenständiges Marktsegment mit einer besonderen Anlegerstruktur herausgebildet. Die Politik will die Zukunft dieser Produkte und Dienstleistungen in den europäischen Diskussionen über die im Rahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (FSAP) zu erlassenden Richtlinien (Prospekte, MiFID) sichern.
Schon aber steht die nächste Bewährungsprobe für den Finanzplatz bevor: die seit längerem diskutierte Einführung von REITs. Sie bieten den Vorteil, Immobilienattraktiver und vor allem kapitalmarktfähig zu machen. Die steuerlichen Probleme, die der Einführung von REITs bisher entgegenstanden, müssen nicht nur nach Ansicht der Banken kurzfristig gelöst werden. Und auch die bisweilen vorgebrachten wohnungspolitischen Erwägungen sprechen nicht gegen REITs.
EU-Finanzmarkt muss weiterentwickelt werden
Zwar haben die in den letzten Jahren erlassenen Rechtsakte den europäischen Finanzbinnenmarkt grundlegend verändert und in vielen Bereichen harmonisiert. Defizite sind aber weiterhin erkennbar. So ist denn die Diskussion in Brüssel und Straßburg um die Ausgestaltung Europas und des europäischen Finanzmarktes nach wie vor in vollem Gange. Während beispielsweise die Anleihemärkte, auf denen insbesondere Whole Sale-Investoren tätig sind, schon heute nahezu harmonisierte Spielregeln aufweisen, gelten für Privatinvestoren nach wie vor national unterschiedliche Regeln.
Auch wenn die Umsetzung der MiFID dazu führen wird, dass die Anforderungen an das Wertpapiergeschäft ab Ende2007 überall in Europa nahezu ähnlich ausgestaltet sein werden, endet das Bankgeschäft mit RetailKunden in der Regel noch an der Landesgrenze. Dies liegt auch an den unterschiedlichen (zivil-)gesetzlichen Rahmenbedingungen, die etwa beim Online Banking verhindern, dass Bankdienstleistungen wie Konsumentenkredite grenzüberschreitend angeboten werden können.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die bessere Integration der Retailmärkte im europäischen Rahmen aktiv voranzubringen. Diese Bemühungen der Politik zu Gunsten einer Öffnung der Retailmärkte sind auf einem guten Weg. Zur Weiterentwicklung des EU-Finanzmarktes gehört außerdem eine Intensivierung der Kooperation zwischen den europäischen Aufsichtsbehörden mit dem Ziel, die Transparenz und die Konvergenz in der Aufsichtspraxis zu erhöhen.
Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer
Die Harmonisierung des europäischen Finanzbinnenmarkts soll ein Level Playing Field für alle Beteiligten schaffen. Dies ist aber dann nicht möglich, wenn - wie in Deutschland - der Bankensektor faktisch per Gesetz stark fragmentiert ist. Nicht zuletzt der IWF hat mehrfach betont, dass es im internationalen Wettbewerb für den Finanzplatz Deutschland unerlässlich ist, Wettbewerbsverzerrungen, wie sie aus dem Drei-Säulen-Modell resultieren, abzubauen. Erst dann kann der Finanzplatz seine volle Stärke entfalten. Damit einher - so der IWF - gehen gesamtwirtschaftliche Wachstumsimpulse, auf die Deutschland nicht verzichten sollte.
Am Beispiel des Wegfalls der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung Mitte 2005 hat sich gezeigt, dass der Wettbewerb beiden betroffenen Instituten zu Anpassungen führt. Sowohl die Bundes- als auch die Landespolitik sind daher aufgefordert, die bestehenden Verkrustungen der Sektoren der Kreditwirtschaft zu beseitigen und nicht zuletzt zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland eine Liberalisierung vorzunehmen. Gelungene Beispiele aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die seit längerem auch in der Kreditwirtschaft auf den Markt setzen, gibt es zur Genüge.
2006 muss ein Jahr des Wandels werden
Das "Pflichtenheft" für die Modernisierung des Finanzplatzes Deutschland ist somit durchaus von beachtlichem Umfang. Hier - wie bei den Reformen generell - gilt freilich: Je früher man beginnt, desto besser. Zuwarten hilft nicht. Die Bevölkerung hat in den letzten Monaten wieder Vertrauen in eine Konjunkturbelebung gefasst. Umfragen des Bankenverbandes zeigen zudem, dass nahezu 40 % der Bevölkerung eine politische Aufbruchstimmung verspüren - kurz nach der Wahl im September 2005 waren dies nur 19 %. Diesen Trend sollten alle Beteiligten - Politik wie Wirtschaft - für entschlossenes Handeln nutzen.
Beitrag zum XVIII. Deutschen Bankentag in "die bank" Nr. 5 vom Mai 2006